Krankheit

Ihr Kind kann wegen Krankheit nicht am Schulunterricht teilnehmen:
 
Am ersten Krankheitstag bis spätestens 7.30 Uhr im Sekretariat anrufen.
 
Telefon Stockach: +49 7771-802-430 (bitte auf den AB sprechen)
Telefon Zizenhausen: +49 7771-3869


Bitte teilen Sie bei jedem Anruf mit, ob Ihr Kind in der GTS angemeldet ist.
 
 

Beurlaubung

Einzelne Stunden bis 2 Tage

  • schriftlicher Antrag auf Befreiung vom Unterricht bei der Klassenlehrkraft
  • mindestens ein Tag vor dem Anlass

mehr als 2 Tage

  •  schriftlich bei der Schulleitung beantragen
  •  mit Begründung
  • mindestens 1 Woche vor dem Anlass
  • bei Nichteinhaltung Schulpflichtverletzung